stadtindianer
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Gibt ein Verbraucher seine private Telefonnummer einmal bekannt – bei einem Gewinnspiel, einer Umfrage, einer Katalogbestellung – kann es leicht sein, dass er später von völlig fremden Unternehmen angerufen wird.
Der beste Rat ist, die Rufnummer so selten wie möglich anzugeben und in Bestellformularen die Rubrik leer zu lassen, auch wenn es sich um eine vermeintliche Pflichtangabe handelt. Bei Online-Bestellungen kann man auch eine beliebige Nummernfolge eingeben. Rechtliche Nachteile entstehen hierdurch nicht.
Mehr davon Newsklick Braunschweiger Zeitung
https://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/10700417/artid/11035147
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Der beste Rat ist, die Rufnummer so selten wie möglich anzugeben und in Bestellformularen die Rubrik leer zu lassen, auch wenn es sich um eine vermeintliche Pflichtangabe handelt. Bei Online-Bestellungen kann man auch eine beliebige Nummernfolge eingeben. Rechtliche Nachteile entstehen hierdurch nicht.
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