Fritz_The_Cat
Bekanntes Mitglied
Versuchst Du schon wieder mir das Wort im Mund umzudrehen? Oder verstehst Du die Begriffe Selbstjustiz und Gewaltmonopol nicht?
Ich habe auch nicht gesagt, daß das Gewaltmonopol bei der Polizei liegt. Ich habe geschrieben, daß das es beim STAAT liegt. Daraus folgt, daß jedem anderen die Ausübung von Gewalt verboten ist. Einzig der Staat hat das Recht Gewalt auszuüben, um notfalls so geltendes Recht durchzusetzen.Das "GewaltMONOPOL" liegt nicht bei der Polizei, was wiederum an der "GewaltENTEILUNG" liegt. Muss ich meine Sätze noch weiter vereinfachen?
Wer redete denn hier von "zum Krüppel schlagen"? Dein Strohmann?@FTC:"Das wird ja immer schlimmer und abstruser. Nicht also etwa derjenige, der vorsätzlich oder auch nur grob fahrlässig fremdes Eigentum zerstört, soll bestraft werden ("in den Knast") sondern das eigentliche Opfer, derjenige, der sich im Rahmen der ihm gesetzlich zugebilligten Selbsthilfe wehrt. Oh Mann…"
>>Hast du auch mal kurz reingelesen? Jemanden zum Krüppel schlagen ist schwere fahrlässige Körperverletzung. Damit hat es sich dann auch mit dem "Opfer" und "Selbsthilfe".
Nein, hier geht es tatsächlich nicht um Notwehr. Hier geht es eher um Selbsthilfe, welche u.U. durch § 859 Abs. 1 BGB gedeckt ist.Hier geht es nicht um Notwehr, sondern um ganz klassische Selbstjustiz und Körperverletzung.
Mord im juristischen Sinne setzt nicht nur Vorsatz sondern auch niedrige Beweggründe voraus und ist also im hier diskutiertene Fall kein relevanter Tatbestand. In einem Prozess würde die STA also allenfalls "nur" auf fahrlässige Körperverletzung plädieren.… und die Verteidigung eben auf Selbsthilfe.…Wovor macht ihr eigentlich halt? Geht Mord auch in Ordnung für einen (versuchten) Autodiebstahl bzw Beschädigung von Eigentum? Ich hab eure Grenze ja noch nicht gefunden.
Ja. Und Wer redete denn hier von "zum Krüppel schlagen"? Dein Strohmann?@FTC:"Wer redete denn hier von "zum Krüppel schlagen"? Dein Strohmann?"
>>"Würde einer versuchen mein Auto zu beschädigen, dann würde ich demjenigen meine Brechstange ins Kreuz hauen... das wäre in dem Fall Selbstjustiz." --cookie;
1. Wer redete hier von töten? Wieder mal Dein Strohmann?"Nein, hier geht es tatsächlich nicht um Notwehr. Hier geht es eher um Selbsthilfe, welche u.U. durch § 859 Abs. 1 BGB gedeckt ist.
Eventuell käme aber auch Notwehr nach § 15 ABs. 3 OWiG in Betracht."
>>Weder Notwehr noch Selbsthilfe deckt diese Form von Brutalität ab. Wenn dein Auto beschädigt wird, ist es nicht verhältnismäßig und auch nicht dein Recht jemanden dafür zu töten. Ganz einfach. Da würde ich nichtmal mit einer Strafminderung rechnen, aber das ist natürlich Verhandlungssache.
Nö."Mord im juristischen Sinne setzt nicht nur Vorsatz sondern auch niedrige Beweggründe voraus und ist also im hier diskutiertene Fall kein relevanter Tatbestand. In einem Prozess würde die STA also allenfalls "nur" auf fahrlässige Körperverletzung plädieren.… und die Verteidigung eben auf Selbsthilfe.…"
>>Jemanden wegen Diebstahl/Beschädigung des Eigentums zu töten ist ein niedriger Beweggrund.
Ohne relevanz, da auf einer - zumal auch noch falschen - Annahmevon Dir beruhendAlso ist bei Mord bei euch beiden also noch nicht Schluss. Dann muss ich auf der anderen Seite die Grenze suchen.
Würdet ihr jemanden umbringen der euch ein belegtes Brötchen klaut? Bzw ab welchem Geldwert ist es in Ordnung jemanden umzubringen?