Hallo,
ich habe im Dezember 2006 meinen Vertrag bei o2 verlängert und ein neues Handy (Samsung) dazu erhalten. Das Handy war von Anfang an kaputt (mein Gesprächspartner konnte mich nur ganz leise verstehen). O2 sagte mir, "dass es an meiner veralteten Sim-Karte liegen könnte", also habe ich gewartet, bis ich eine neue Sim-Karte bekam. Leider lag es aber nicht an der Sim-Karte. Aufjedenfall wollte ich das Handy dann einschicken lassen, aber der o2 Shop bei dem ich das Handy gekauft hatte, hatte ständig kein Ersatzhandy da, deshalb konnte ich das Handy erst im Mai 07 einschicken lassen, was aber noch innerhalb der ersten 6 Monate war. Ich bekam dann das Handy nach ca 3 Wochen repariert zurück. Doch leider war der defekt immer noch vorhanden, also habe ich es ein zweites mal einschicken lassen und der defekt war immer noch vorhanden. Daraufhin habe ich dann von meinem Recht gebrauch gemacht ein neues Handy zu verlangen,was ich auch erhalten habe, aber ich musste unterschreiben, dass der Shop das Handy ein drittes mal einschickt und wenn der Reperatur-Service kein defekt feststellt, ich für das neue Handy den vollen Preis bezahlen muss, da die Verkäuferin keinen defekt feststellen konnte und ich ohne eine Unterschrift kein neues Handy erhalten würde. Meine Frage ist, ob so eine Klausel überhaupt rechtskräftig ist?
ich habe im Dezember 2006 meinen Vertrag bei o2 verlängert und ein neues Handy (Samsung) dazu erhalten. Das Handy war von Anfang an kaputt (mein Gesprächspartner konnte mich nur ganz leise verstehen). O2 sagte mir, "dass es an meiner veralteten Sim-Karte liegen könnte", also habe ich gewartet, bis ich eine neue Sim-Karte bekam. Leider lag es aber nicht an der Sim-Karte. Aufjedenfall wollte ich das Handy dann einschicken lassen, aber der o2 Shop bei dem ich das Handy gekauft hatte, hatte ständig kein Ersatzhandy da, deshalb konnte ich das Handy erst im Mai 07 einschicken lassen, was aber noch innerhalb der ersten 6 Monate war. Ich bekam dann das Handy nach ca 3 Wochen repariert zurück. Doch leider war der defekt immer noch vorhanden, also habe ich es ein zweites mal einschicken lassen und der defekt war immer noch vorhanden. Daraufhin habe ich dann von meinem Recht gebrauch gemacht ein neues Handy zu verlangen,was ich auch erhalten habe, aber ich musste unterschreiben, dass der Shop das Handy ein drittes mal einschickt und wenn der Reperatur-Service kein defekt feststellt, ich für das neue Handy den vollen Preis bezahlen muss, da die Verkäuferin keinen defekt feststellen konnte und ich ohne eine Unterschrift kein neues Handy erhalten würde. Meine Frage ist, ob so eine Klausel überhaupt rechtskräftig ist?