stadtindianer
Mitglied
Das fand ich jetzt mal so richtig Interessant
Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet (so genannte Querschnittsrechtsmaterie).
Teilweise wird es als Teilgebiet des Medienrechts gesehen, wenn dieser Begriff weiter ausgelegt wird. Nach anderen Begriffsbestimmungen ist im Medienrecht die inhaltliche Seite geregelt, im Telekommunikationsrecht die technische, und beide Seiten gemeinsam ergeben dann das Internetrecht.
Alles weitere und äusserst Intteressante Erläuterungen bei Spiegel Online
https://www.spiegel.de/wikipedia/Internetrecht.html
Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet (so genannte Querschnittsrechtsmaterie).
Teilweise wird es als Teilgebiet des Medienrechts gesehen, wenn dieser Begriff weiter ausgelegt wird. Nach anderen Begriffsbestimmungen ist im Medienrecht die inhaltliche Seite geregelt, im Telekommunikationsrecht die technische, und beide Seiten gemeinsam ergeben dann das Internetrecht.
Alles weitere und äusserst Intteressante Erläuterungen bei Spiegel Online
https://www.spiegel.de/wikipedia/Internetrecht.html