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Das Oberverwaltungsgericht Karlsruhe hat überraschend eine einstweilige Verfügung ausgesetzt, die es HTC verboten hätte, ab 14. Mai bundesweit UMTS-Handys zu verkaufen. Der wirtschaftliche Schaden durch diese Maßnahme wäre unverhältnismäßig, argumentiert das Gericht.[...]
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