Nicklass Schlimm
Neues Mitglied
[email protected],
ich hab am Freitag einen netten Brief von einem Anwalt bekommen. Den ich Euch nicht vorenthalten will.................aber ist was länger.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Angelegenheit hat uns die SMV Schacht Musikverlag GmbH mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Wir versichern anwaltlich, über eine entsprechende Bevollmächtigung zu verfügen.
Bei unseren Mandanten handelt es sich um einen internationalen tätigen Musikverlag, der unter anderen auch über die Verlagsrechte, d.h. über die urrheberrechtlichen Nutzungsrechte des Komponisten und Texters Carl Douglas an diversen Musikwerken verfügt, Hierzu zählt das Musikwerk "Kung Fu Fighting"
Diesen Titel habe ich umsonst als RTTL bzw. Code für den Toneditor angeboten, weder als Midi noch als MP3
Die Aktivlegitimation unserer Mandantschaft für die mit diesem Schreiben verfolgten Ansprüche ergibt sich aus dem zwischen unserer Mandantschaft und Herr Carl Douglas geschlossenen Autorenexclusivvertrag vom 02.01.1989 sowie der Zusatzvereinbarung vom 12.05.2003. In diesem Vertrag räumt Herr Douglas unseren Mandanten unter anderen die exclusiven undübertragbaren urheberechtlichen Nutzungsrechte in Bezug auf sogenannten Ruftonmelodienauswertungen ein. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die jeweilige separaten urheberlichen Nutzungsrecht zur Einstellung der Komposition und des Textes in Datenbanken und Dokumentationssysteme sowie zur Bereithaltung solcher Einstellungen gegenüber der Öffentlichkeit zum Abruf. Ebenfals wurde unser Mandantin in diesen Zusammenhang das Recht eingeräumt, die Gehnemigung zur Bearbeitung des in Rede stehende Musikwerkes zu erteilen, insbesondere im Zusammenhang mit der Kürzung oder Reduzierung der zurgrundeliegenden Komposition auf eine bloße Tonfolge und/oder Melodie.
Wie unsere Mandantschaft nun einem Internetangebot www.gratis-factory.de entnimmt, bieten Siedie fraglichen Komposition als sogenannten Klingelton sowohl zum Hören als auch zum Download auf Entgeräte zur mobilen Kommunikation an. Hierbei handelt es sich unzweifelhaft um den Eingriff in die ausschließlichen urheberrechlichen Nutzungsrechte unserer Mantantschaft, die mit dem vorliegenden Schreibenverfolgt werden uns sich aufgrund des vorstehenden Saachverhaltes aus §97 Abs.1 Urheberechtgesetz ergeben.
Bla bla bla
Dann wollen die noch das ich eine Unterlassungserklärung, die bei nicht Beachtung mit einer Strafe von 30000 Euro belegt ist unterschreibe.
Eine Rechnung über 920.-Euro liegt dann auch noch bei.
Die habe alle abgemahnt die bei google zu finden waren mit dem Musikstück.
Rechtlich alles ok.
Jedoch werde ich bzw. mein Sponsor die Abmahnung nicht bezahlen und notfals den Rechtsweg einschlagen, da das für mich nur Geldmacherrei ist und nichts mit Schadensbegrenzug zu tun hat.
Des weiteren wurde in keinster Weise Kapital aus dem Klingelton geschlagen, dieser wurde nicht einmal 20x Abgerufen.
Ich hab alle Klingeltöne von meiner Seite gekickt und würde das jedem anderen auch empfehlen, da ich denke das nur der Anfang vom Rattenschwanz war.
sooo long so good.
ich hab am Freitag einen netten Brief von einem Anwalt bekommen. Den ich Euch nicht vorenthalten will.................aber ist was länger.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Angelegenheit hat uns die SMV Schacht Musikverlag GmbH mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Wir versichern anwaltlich, über eine entsprechende Bevollmächtigung zu verfügen.
Bei unseren Mandanten handelt es sich um einen internationalen tätigen Musikverlag, der unter anderen auch über die Verlagsrechte, d.h. über die urrheberrechtlichen Nutzungsrechte des Komponisten und Texters Carl Douglas an diversen Musikwerken verfügt, Hierzu zählt das Musikwerk "Kung Fu Fighting"
Diesen Titel habe ich umsonst als RTTL bzw. Code für den Toneditor angeboten, weder als Midi noch als MP3
Die Aktivlegitimation unserer Mandantschaft für die mit diesem Schreiben verfolgten Ansprüche ergibt sich aus dem zwischen unserer Mandantschaft und Herr Carl Douglas geschlossenen Autorenexclusivvertrag vom 02.01.1989 sowie der Zusatzvereinbarung vom 12.05.2003. In diesem Vertrag räumt Herr Douglas unseren Mandanten unter anderen die exclusiven undübertragbaren urheberechtlichen Nutzungsrechte in Bezug auf sogenannten Ruftonmelodienauswertungen ein. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die jeweilige separaten urheberlichen Nutzungsrecht zur Einstellung der Komposition und des Textes in Datenbanken und Dokumentationssysteme sowie zur Bereithaltung solcher Einstellungen gegenüber der Öffentlichkeit zum Abruf. Ebenfals wurde unser Mandantin in diesen Zusammenhang das Recht eingeräumt, die Gehnemigung zur Bearbeitung des in Rede stehende Musikwerkes zu erteilen, insbesondere im Zusammenhang mit der Kürzung oder Reduzierung der zurgrundeliegenden Komposition auf eine bloße Tonfolge und/oder Melodie.
Wie unsere Mandantschaft nun einem Internetangebot www.gratis-factory.de entnimmt, bieten Siedie fraglichen Komposition als sogenannten Klingelton sowohl zum Hören als auch zum Download auf Entgeräte zur mobilen Kommunikation an. Hierbei handelt es sich unzweifelhaft um den Eingriff in die ausschließlichen urheberrechlichen Nutzungsrechte unserer Mantantschaft, die mit dem vorliegenden Schreibenverfolgt werden uns sich aufgrund des vorstehenden Saachverhaltes aus §97 Abs.1 Urheberechtgesetz ergeben.
Bla bla bla
Dann wollen die noch das ich eine Unterlassungserklärung, die bei nicht Beachtung mit einer Strafe von 30000 Euro belegt ist unterschreibe.
Eine Rechnung über 920.-Euro liegt dann auch noch bei.
Die habe alle abgemahnt die bei google zu finden waren mit dem Musikstück.
Rechtlich alles ok.
Jedoch werde ich bzw. mein Sponsor die Abmahnung nicht bezahlen und notfals den Rechtsweg einschlagen, da das für mich nur Geldmacherrei ist und nichts mit Schadensbegrenzug zu tun hat.
Des weiteren wurde in keinster Weise Kapital aus dem Klingelton geschlagen, dieser wurde nicht einmal 20x Abgerufen.
Ich hab alle Klingeltöne von meiner Seite gekickt und würde das jedem anderen auch empfehlen, da ich denke das nur der Anfang vom Rattenschwanz war.
sooo long so good.