Gab es da nicht mal was, bei dem ein Hersteller haften und Garantie gewähren muß bei "üblicher Beanspruchung"? Also ich nehme an, daß ein Handy in der Tasche tragen eher üblich ist und dadurch keinen Schaden nehmen dürfte. Wenn es doch Schaden nimmt, muß der Hersteller haften wegen "baulicher" Mängel. Ich habe persönllich habe noch nie eine Handytasche benutzt und mir ist noch kein Display auf diese Art gebrochen.
Wenn es Anfällig für solche Dinge ist, dann müßte direkt darauf hingewiesen werden und meiner Meinung nach auch ein geigneter Schutz kostenfrei beigelegt werden. Nehme da z.B. die PDAs, die eine Klappe, Tasche oder sonstwas dabei haben.
Ich Zitiere:
BGB § 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
Das ist meine persönliche Meinung, bin kein Jurist.
Interessant ist auch noch der:
BGB § 476
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Der sagt aus, daß Nokia beweisen muß, daß das Gerät ordnungsgemäß Hergestellt wurde und keinen Mangel besaß. Kann es nicht auch sein, daß das Display vorher bereits defekt war oder das Gerät baulich Fehlerhaft ist.
Bitte halte uns auf dem Laufenden.